Vergabe: Wertgrenzen vorübergehend angehoben (Update)
Unsere interaktive Übersicht (aktualisiert am 10.11.2020) für die in Bund und Ländern teils deutlich angehobenen Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben.
Erhöhung vergaberechtlicher Wertgrenzen in NRW
Mit Runderlass vom 27. April 2020 hat das nordrhein-westfälische Ministeriums der Finanzen die vergaberechtlichen Wertgrenzen für die Beschaffung von Bauleistungen zeitlich befristet bis zum 31.12.2020 angehoben.