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Praxistipp 10-2021: Preisexplosion am Bau

Preisschwankungen sind seit jeher einzukalkulieren. Steigen Materialpreise aber drastisch, kann dies bei Auftragnehmern zu erheblichen Schwierigkeiten führen, wenn sie vom Auftraggeber lediglich den vertraglich vereinbarten Preis erhalten. Oftmals wird ein Nachtragsangebot an den Auftraggeber geschickt mit der Begründung, die gestiegenen Baukosten würden eine neue Preisverhandlung notwendig machen, anderenfalls könne der Auftrag nicht ausgführt werden. Wir klären, ob diese Vorgehensweise richtig ist, wie Sie sich als Rechnungsprüfer verhalten und worauf bei zukünftigen Bauverträgen zu achten ist.

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