Anscheinsbeweis für mangelhafte Bauüberwachung hat Grenzen!
Ein Anscheinsbeweis kann (nur) dann angenommen werden, wenn Mängel vorliegen, die vom Architekten typischerweise entdeckt werden mussten und ein typischer Geschehensablauf anzunehmen ist.
(OLG Schleswig, Urteil vom 25.03.2020 - 12 U 162/19; IBR 2020, 2536)