info@baufachanwalt-deutschland.de
0611 99 14 617
Month

September 2019

Bemessung des neuen Einheitspreises bei Mehrmengen

Für die Bemessung des neuen Einheitspreises bei Mehrmengen im Sinne von § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B sind die tatsächlich erforderlichen Kosten der über 10 v.H. hinausgehenden Leistungsbestandteile zuzüglich angemessener Zuschläge maßgeblich. BGH, Urteil vom 08.08.2019, VII ZR 34/18